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Gesetzliche 4jährige Abgasmessung

Beinhaltet folgende Leistungen:
  • Bei der Abgasmessung werden unter anderem umwelt- und klimarelevante Abgase (CO, CO2, NOX) und der Gehalt an festen Bestandteilen bei kamingebundenen Gasheizthermen und Gas-Kombithermen erhoben um festzustellen, ob die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.
  • Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 schreibt die wiederkehrende Überprüfung bei mit Gas befeuerten Feuerungsanlagen und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW alle vier Jahre und bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW alle 2 Jahre vor.
  • Die Verantwortung dafür, daß die Messung durchgeführt wird, liegt beim Betreiber. Der Rauchfangkehrer hat den Überprüfungsbefund bzw. die Prüfplakette festzustellen. Das Fehlen des Überprüfungsbefunds hat der Rauchfangkehrer nach Einräumung einer Frist der Behörde zu melden. Diese kann die Anlage sperren.
Allgemeine Hinweise:
Servicearbeiten sind Wartungsarbeiten an einer im Prinzip funktionierenden Heiz- oder Kombitherme. Sollte über die oben angeführten Reinigungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Behebung von Fehlern und Störungen notwendig sein, werden die entsprechenden Reparaturmaßnahmen gesondert in Rechnung gestellt. Extra verrechnet werden auch der Austausch von Verschleißteilen wie Zündelektroden und dergleichen mehr.
  € 62,- 
Pauschalpreis inkl. 20% MwSt.
Burner Blower

Geschäftszeiten

Mo–Do: 7:30–16:30 Uhr
Freitag: 7:30–12:00 Uhr

Sa-So und Feiertags geschlossen
 

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